Schwerpunkt der Kanzlei sind wirtschaftsrechtliche, d.h. im Wesentlichen zivilrechtliche Aufgabenstellungen, von der Unternehmensgründung, der Verhandlung von Joint Ventures, der Entwicklung von Governance- und Compliance-Konzepten über Kooperations- und Austauschverträge bis zu Rechtsstreitigkeiten oder Erwerb anderer Unternehmen.
Insbesondere vertrags- und gesellschaftsrechtliche sowie versicherungsaufsichtsrechtliche und vertriebsrechtliche Aufgaben stehen im Mittelpunkt der anwaltlichen Beratung.
Dr. Ebert übernimmt die rechtliche Begleitung von neuen Business Konzepten, die Erarbeitung von Verträgen und unternehmensinternen Richtlinien, die Lösung kniffeliger Rechtsfragen, die Vertretung Ihres Unternehmens vor Gerichten und Behörden sowie Verhandlungen mit Vertragspartnern oder Anspruchstellern.